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Verfasst von: PM am 13.09.2011 12:18
 


THEMA:  Grenzgänger

Hallo,

ich bin im Büro tätig und bekomme CHF 2600 brutto. Weiß jemand ob das angemessen ist und wie es hier mit den steuern aussieht?

Weiß jemand was ich alles abziehen muss um heraus zu finden, was mir schlussendlich davon bleibt?

Gruß

PM

Verfasst von: Sarah am 19.09.2011 13:44
 


THEMA:  Grenzgänger

Ob das angemessen ist, hängt von vielen Faktoren ab. (Ausbildung, Branche, Alter, Tätigkeitsbereit) Rufen Sie bei der Arbeiterkammer an, dorf erfahren Sie den österreichischen Kollektivvetrag für das Gewerbe, in dem Sie arbeiten. Allerdings gelten in der Schweiz oder Liechtenstein andere Tarife.

Bei Beginn Ihrer Grenztätigkeit müssen Sie sich bei Ihrem Finanzamt anmelden. In dem Fragebogen, den Sie erhalten, müssen Sie angeben wie viel sie ca. monatlich oder jährlich verdienen. Aufrund dem von Ihnen gennanten Gehalt, errechnet das Finanzamt die Vorauszahlung, welche Sie vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08.,15.11.) bezahlen müssen. Außerdem müssen Sie sich in österreich krankenversichern (bei GKK oder privater Versicherung).

Um zu ermitteln, was Ihnen netto bleibt, müssen Sie Ihren Bruttobetrag minus den AHV Beiträgen in der Schweiz oder Liechtenstein rechnen, weiters wird die Quellensteuer die Sie in CH oder FL entrichten und die private oder GKK Versicherung in Abzug gebracht. Natürlich vermindern auch diverse Absetzbeträge (Alleinverdiener, Alleinerzieher, Kinderabsetzbetrag, etc.), Sonderausgaben und Werbungskosten Ihre Steuerbermessungsgrundlage.

Schlussendlich ist es auch immer kursabhängig wie viel Ihnen tatsächlich bleibt. Beim momentanen Kurs ist dies natrülich ein enormer Gewinn für Sie.

Wichtig ist auf jeden Fall von Anfang an, Geld auf die Seite zu legen, damit die vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen fristgerecht entrichtet werden können. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie ein 13. und 14. Gehalt erhalten, da sich dies steuermindern auswirkt. In der Praxis wird es oft so gehandhabt, dass monatlich ein Betrag vom Arbeitgeber einbehalten wird und dann als Sonderzahlung im Juli und im November ausbezahlt wird. Erhalten Sie Beträge allerdings mit dem laufenden Lohn sind diese nicht steuerbegünstigt.

 

MfG

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