Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Wolfgang am 14.09.2011 18:03
 


THEMA:  Arbeitsraum/ Lagerraum

Liebe SpezialistInnen,

ich bin bei einem Verlag im Außendienst tätig (unselbständig) und nutze nachmittags ein Zimmer meiner Mietwohnung als Arbeitsraum. Zugleich dient mit dises Zimmer als Lager für jene Bücher, die ich zu meinen Kunden mitnehme (etwa die Hälfte des Raumes ist Regalfläche.- Nun meine Frage: lässt sich das Zimmer bei der Einkommenssteuer-Erklärung als Lagerraum deklarieren und steuerlich absetzen? Herzlichen Dank für Ihre Auskunft!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 14.09.2011 18:43
 


THEMA:  Arbeitsraum/ Lagerraum

Ja, wenn Sie dem Finanzamt glaubhaft machen können,dass Sie dies Zimmer ausschließlich beruflich nutzen.

Verfasst von: Wolfgang am 14.09.2011 22:04
 


THEMA:  Arbeitsraum/ Lagerraum

Vielen Dank für die rasche Antwort!

Verfasst von: wolfgang am 18.09.2011 11:26
 


THEMA:  Arbeitsraum/ Lagerraum

Zusatzfrage:

wenn ich diesen Raum dann absetze, ist damit zu rechnen, dass ich die volle Höhe vom finanzamt gutgeschrieben/ ausgezahlt bekomme? (Ich teile mir den Mietzins mit meiner Freundin, für die Berechnung einer fairen Aufteilung zwischen uns ist diese Frage nicht unerheblich).Vielen Dank und beste Grüße

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.32 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.