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Verfasst von: Alexander am 15.09.2011 11:41
 


THEMA:  Sozialversicherungs Nachzahlung - Hilfe!!

Ich möchte mich gerne mit einem freien Gewerbe selbständig machen. Mein Jahreseinkommen auf Honorarbasis wird 35.000 € pro Jahr betragen. Zusätzlich hätte ich die Möglichkeit einen Auftrag mit Honorar 20.000 € anzunehmen (verteilt auf die nächsten 2 Jahre).

Nach endlosen Telefonaten mit Gründerservice und Wirtschaftskammer blicke ich leider noch immer nicht ganz durch die gesetzlichen Vorschreibungen... In den ersten 3 Jahren würde ich einen Fixbetrag von 1.820 € für Sozialversicherung (Kranken-,Pensions- & Selbständigenversicherung) zahlen müssen. Ab dem 3. Jahr wird nachbemessen.

Wenn ich nun von einem einkommen in höhe von 90.000 € in den nächsten 2 Jahren ausgehe, jedoch statt den (ab dem 3.Jahr gültigen) 26,68% Sozilvers. nur 2 x 1.820 € bezahlt habe, würden für die ersten beiden Jahre eine Nachzahlung von rund 20.000 € anstehen. 

Jetzt hätte ich ja schon meine Einkommenssteuer bezahlt (auf Grund einer falschen Einstufung der SV) basierend auf einer viel zu hohen Grundlage und müsste von meinem VERSTEUERTEN Geld die 20.000 € bezahlen.

 

Ich bitte dringend um Hilfe! Wo liegt mein Denkfehler? 

 

Frage 2:  Wenn ich mein Gewerbe nach 2 Jahren ruhend lege, fordert die SV die Nachzahlung trotzdem sofort oder erst bei Wiederaufnahme des Gewerbes?

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 15.09.2011 13:51
 


THEMA:  Sozialversicherungs Nachzahlung - Hilfe!!

Es gibt eine Höchstbemessung.Diese beträgt dzt.58.800,-- jährlich.Darüber fällt keine SV an.

Vermutlich sind Sie Einnahmen-Ausgaben-Rechner.D.h.Sie können die Sozialvers. nur in dem Jahr steuerl. geltend machen, in welchem Sie sie bezahlen.

Wir bieten auch Beratung alleine an, falls Sie Ihre Buchhaltung und Ihre Steuererklärungen selbst machen wollen. 

www.steuerberatung-weiss.at

 

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