Ich möchte mich gerne mit einem freien Gewerbe selbständig machen. Mein Jahreseinkommen auf Honorarbasis wird 35.000 € pro Jahr betragen. Zusätzlich hätte ich die Möglichkeit einen Auftrag mit Honorar 20.000 € anzunehmen (verteilt auf die nächsten 2 Jahre).
Nach endlosen Telefonaten mit Gründerservice und Wirtschaftskammer blicke ich leider noch immer nicht ganz durch die gesetzlichen Vorschreibungen... In den ersten 3 Jahren würde ich einen Fixbetrag von 1.820 € für Sozialversicherung (Kranken-,Pensions- & Selbständigenversicherung) zahlen müssen. Ab dem 3. Jahr wird nachbemessen.
Wenn ich nun von einem einkommen in höhe von 90.000 € in den nächsten 2 Jahren ausgehe, jedoch statt den (ab dem 3.Jahr gültigen) 26,68% Sozilvers. nur 2 x 1.820 € bezahlt habe, würden für die ersten beiden Jahre eine Nachzahlung von rund 20.000 € anstehen.
Jetzt hätte ich ja schon meine Einkommenssteuer bezahlt (auf Grund einer falschen Einstufung der SV) basierend auf einer viel zu hohen Grundlage und müsste von meinem VERSTEUERTEN Geld die 20.000 € bezahlen.
Ich bitte dringend um Hilfe! Wo liegt mein Denkfehler?
Frage 2: Wenn ich mein Gewerbe nach 2 Jahren ruhend lege, fordert die SV die Nachzahlung trotzdem sofort oder erst bei Wiederaufnahme des Gewerbes? |