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Verfasst von: christof am 16.09.2011 09:54
 


THEMA:  Bildungsdarlehen/Kredit als Werbungskosten?

Liebe SteuerberaterInnen!

Kosten für eine Fortbildung - in meinem Fall ein MBA - sind für einen unselbständigen Erwerbstätigen Werbungskosten. Ich denke das ist unbestritten. Der MBA wird ungefähr T€ 30 kosten. Selbst bei Zahlung in 2 Raten in 2 verschiedenen Kalenderjahren würde ich aber in eine niedrigere Steuerklasse rutschen. Resultat: Ich würde über die Veranlagung einen geringeren Betrag retourn bekommen, als wenn ich alles zb. auf 10 Jahre verteilt  zahlen würde (Ich glaub das ist nachvollziehbar ;) ) Das bietet die Universität halt leider nicht an ;)

Ich überlege mir jetzt ob ein Bildungskredit auf 10 Jahre helfen könnte.

Die Frage also: Können Raten (inkl oder exkl. Zinsen) für einen Bildungskredit/darlehen (der für eine Ausbildung deren Kosten per se Werbungskosten darstellen) als Werbungskosten geltend gemacht werden?    

Verfasst von: Jonathan Waldhof am 20.09.2011 13:12
 


THEMA:  RE: Bildungsdarlehen/Kredit als Werbungskosten?

9 Abflussprinzip


Die Ausgaben sind nur in dem Kalenderjahr abziehbar, in dem sie geleistet wurden (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Aufwendungen, die aus Darlehen bestritten werden. Bestehen Werbungskosten in zeitanteiligen Absetzungen für Abnutzung, dürfen versehentlich unterbliebene Absetzungen in späteren Veranlagungszeiträumen grundsätzlich nachgeholt werden (Einzelheiten s. Abschreibungen).

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