Liebe SteuerberaterInnen!
Kosten für eine Fortbildung - in meinem Fall ein MBA - sind für einen unselbständigen Erwerbstätigen Werbungskosten. Ich denke das ist unbestritten. Der MBA wird ungefähr T€ 30 kosten. Selbst bei Zahlung in 2 Raten in 2 verschiedenen Kalenderjahren würde ich aber in eine niedrigere Steuerklasse rutschen. Resultat: Ich würde über die Veranlagung einen geringeren Betrag retourn bekommen, als wenn ich alles zb. auf 10 Jahre verteilt zahlen würde (Ich glaub das ist nachvollziehbar ;) ) Das bietet die Universität halt leider nicht an ;)
Ich überlege mir jetzt ob ein Bildungskredit auf 10 Jahre helfen könnte.
Die Frage also: Können Raten (inkl oder exkl. Zinsen) für einen Bildungskredit/darlehen (der für eine Ausbildung deren Kosten per se Werbungskosten darstellen) als Werbungskosten geltend gemacht werden? |