Die Befreiung von der Sozialversicherung gilt nur, wenn du mit beiden Jobs unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst.
Wenn du während des Jahres für einen Job keine SV abführst, obwohl du in Summe über der Grenze bist, dann musst du Nachzahlen. Die GKK meldet sich dann bei dir.
Finds gs besser, wenn beide Jobs über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, dann hast du das Thema Sozialversicherung später nicht am Hals.
Unabhängig davon wirst du wahrscheinlich Lohnsteuer nachzahlen müssen. |