Einen schönen guten Tag allerseits!
Ich hab ein paar Fragen und vielleicht bekomme ich in diesem Forum schon ein paar erste Antworten.
Die Situation: Ein Gewerbetreibender meldet sein Gewerbe mit Anfang des Jahres ruhend und geht anschließend ein Dienstverhältnis ein (angestellt). Die gewerbliche SVA muss er noch zwei Monate bezahlen, da er Leistungen der Kasse in Anspruch genommen hat. Anschließend - nach Versicherungsende bei der GSVA aber während seines Dienstverhältnisses - erzielt er unerwartet Nebeneinkünfte, die aber keinem Gewerbe, jedoch einem "Neuen Selbständigen" zuzuordnen wären. Am Jahresende sieht die Situation wie folgt aus:
- Gewinn während der Gewerbeausübung: rund 3.000 EUR
- Gewinn, der keinem "Gewerbe" nach Gewerbeordnung zuzuschreiben ist (also nach Ruhendmeldung und Abmeldung bei der GSVA): rund 1000 EUR
Wie muss er sich nun verhalten?
- Bei der GSVA nachträglich als "Neuer Selbständiger" melden und nachträglich Versicherung bezahlen? Hätte er sich schon früher melden müssen und hat nun mir einer Strafe zu rechnen?
- Muss er sich nicht mehr bei der GSVA melden, da er die Versicherungsgrenze für nebenerwerbstätige "Neue Selbständige" ohnehin nicht überschritten hat?
- Macht er ganz normal seine Einkommenssteuererklärung oder muss er auf irgendetwas achten?
Wenn ich das richtig sehe, hat er gewerberechtlich keine negativen Konsequenzen zu befürchten, denn seine spätere Nebenerwerbstätigkeit fällt nicht in die Gewerbeordnung.
Seitens des Finanzamts müsste auch alles okay sein und eine Einkommenssteuer sollte bei Gewinnen unter EUR 11.000 nicht anfallen bzw. schon, wenn er diese Grenze gemeinsam mit den Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis überschreitet oder
Aber sozialversicherungsrechtlich ist mir nicht klar wie hier vorgegangen werden muss.
Kann mir hier jemand Auskunft geben?
Vielen lieben Dank! |