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Verfasst von: Patrick Wucherer am 21.09.2011 15:26
 


THEMA:  Honorarnote

Liebes Steuerberater Team,

ich habe im Oktober 2011 wieder ein Event für ca. 1200 Personen geplant. Meine Kellner sind alle angemeldet, jedoch beim Kassa- und Putzpersonal wollte ich diese auf Honorarnote arbeiten lassen, da mir hier oft jemand kurzfristig absagt und es dann doch ein Aufwand ist solche Abmeldungen wieder vorrzunehmen, wollte ich dies so lösen.

Reicht es, wenn ich diese Arbeiter so vergüte und diese mir vor Arbeitsbeginn eine Honorarnote mit den Daten ausfüllen und den Auszahlungsbetrag am Ende einfüge und unterschreibe, da ich im Vorhinein ja nicht weiß wie lang ich diese benötige? Gibt es eine gesetzliche Institution bzw. Paragraph der mir das so bestätigt?

Oder bin ich dazu verpflichtet diese bei der Krankenkassa anzumelden? Ist ja immerhin nur einmalig und würde Kosten & Zeit sparen, aber möchte keine Probleme vor Ort bekommen.

Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen!

LG Patrick Wucherer

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 21.09.2011 23:22
 


THEMA:  Honorarnote

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