Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des UStG. (Nettoumsatz bis EUR 30.000,--) sind, brauchen Sie überhaupt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, wenn Sie nicht auf Regelbesteuerung optiert haben. Unterliegen Sie umsatzsteuerrechtlich der Regelbesteuerung, können Sie bis zu einem Jahresumsatz von EUR 100.000,-- das Vierteljahr als USt-Zeitraum wählen. Ab EUR 100.000,-- Jahresumsatz gilt das Monat als USt-Zeitraum. |