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Verfasst von: patrick am 23.09.2011 15:42
 


THEMA:  Vorsteueranmeldung

Hallo, eine kurze Frage:

Wann muss man die USt Voranmeldung machen? Jedes Monat? Ich bin Kleinunternehmer und habe noch kaum Umsatz.

danke

Verfasst von: Sandra am 23.09.2011 23:41
 


THEMA:  Vorsteueranmeldung

Grundsätzlich müssen Sie als Kleinunternehmer keine UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) an das Finanzamt übermitteln. Über 30.000 € quartalsmäßig und wenn Umsatz über 100.000 € monatlich.

Als Kleinunternehmer können Sie keine Vorsteuern in Abzug bringen. Dies können Sie nur, wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. (Regelbesteuerungsantrag.)

Verfasst von: Franz W. BERNHARDT am 25.09.2011 09:03
 


THEMA:  Vorsteueranmeldung

Wenn Sie Kleinunternehmer im Sinne des UStG. (Nettoumsatz bis EUR 30.000,--) sind, brauchen Sie überhaupt keine Umsatzsteuer-Voranmeldung machen, wenn Sie nicht auf Regelbesteuerung optiert haben. Unterliegen Sie umsatzsteuerrechtlich der Regelbesteuerung, können Sie bis zu einem Jahresumsatz von EUR 100.000,-- das Vierteljahr als USt-Zeitraum wählen. Ab EUR 100.000,-- Jahresumsatz gilt das Monat als USt-Zeitraum.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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