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Verfasst von: Susanne am 23.09.2011 22:43
 


THEMA:  Klage

Aufgrund eines schriftlichen Anbotes hat ein Kunde mündlich eine Montage einer SAT-Analge bestellt, wo sich vor Ort herausstellte, dass die Angaben vom Kunden falsch waren und somit durch verdeckte Bäume keine Sichtverbindung nach Süden war (das hat sich aber erst am geplanten Montagetag vor Ort herausgestellt). Nach Suche von anderem Montageplatz - der aufwändiger ist und persönliche Schutzausrüstung benötigt - wurde dem Kunde ein anderer Montagetag vorgeschlagen, nach zahlreichen SMS und bitten vom Kunden es sofort zu machen (Wochenende!) bot er mehr als den doppelten Preis, was ich dann aufgrund von Unseriosität überhaupt abgesagt habe.
Ich habe dem Kunden weder die unnötigen Anreise und Zeit am geplanten Termin verrechnet.

Nun eine Woche später schickt mir der Kunde eine SMS nd möchte micht "klagen" - anscheinend wegen Lieferverzug (wie gesagt ich war am geplanten Tag vor Ort und habe nun sogar das extra bestellte Material bei mir liegen).

Da der Kunde grundsätzlich einen streithaften Eindruck macht (kahlgeschorene Haare usw.) und mit bei dem ursprünglichen Termin auch der Hund mehrmals raufgesprungen ist (für mich alles Gründe, wo mit der Auftrag bald egal war), ob und gegen was er überhaupt klagen kann, da ja weder eine Sachlage zur Klage gegeben ist, ich nichts begonnen und dem Kunden ja auch kein Schaden entstanden ist (außer, dass er nun schon 1 Woche ohne TV ist, weil das Telekabel schon abgemeldet wurd).

Wie soll man hier vorgehen? Was könnte er überhaupt klagen (einer Meinung stiftet ihn gerade eine gesellige Runde an, versuchen Cash machen zu können)?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 24.09.2011 11:23
 


THEMA:  Klage

Grundsätzlich ist dies hier ein Steuerberaterforum und kein Rechtsanwaltsforum und bei Ihrem Problem geht es um Zivilrecht und nicht um Steuerrecht. Ich sehe für die Klage eher wenig Chancen, da es keinen Schriftverkehr gibt, sonder nur SMS. Wie will man das vor dem Richter beweisen?

Sollten Sie den Auftrag doch noch annehmen, würde ich Ihnen Vorauskasse empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

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