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Verfasst von: Maxerl am 23.09.2011 23:04
 


THEMA:  EA oder doppelte Buchhaltung ?

Als Kleinunternehmer gilt ja - ich glaube bis Umsatz 36.000 - die Regelung, dass eine einfache EA-Aufstellung reicht.
Und wenn der Umsatz über - ich glaube - EUR 36.000 ist, man ja eine doppelte Buchhaltung machen muss.


1. Stimmt das?
2. Gilt hier IMMER der Umsatz als Anhaltspunkt? Wenn ich viele Sachen verkaufe, welche ich vorher eingekauft habe, schaut zwar der Umsatz sehr hoch aus aber der "Gewinn" ist eigentlich viel viel weniger als die EUR 36.000. Beispiel: Wenn ich einen Umsatz von EUR 36.001 habe, und davor die Waren für EUR 35.900 eingekauft habe, muss ich dann wegen den z.B. mikrigen EUR 101,- "Gewinn vor Steuer" dann auch schon auf doppelte Buchhaltung umstellen?

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 24.09.2011 11:12
 


THEMA:  EA oder doppelte Buchhaltung ?

Die Grenze von 30.000 Euro netto bzw. bei normalen Umsatzsteuersatz 36.000 Euro brutto gilt für die Umsatzsteuer. Wer im Jahr weniger Umsatz hat, ist Kleinunternehmer und kann seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, hat dafür aber keinen Vorsteuerabzug. Wer über der besagten Grenze ist, muss seine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen und hat den Vorsteuerabzug.

Eine weitere Grenze ist ein Umsatz von 100.000 Euro. Wer darunter ist, erstellt die UVA quartalsweise, wer darüber ist, muss sie monatlich abgeben.

Doppelte Buchhaltung hingegen ist zwingend für Kapitalgesellschaften wie z.B. eine GmbH vorgeschrieben sowie ab einem Umsatz von 700.000 (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Der Normalfall für einen Einzelunternehmer wird daher die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sein.

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Maxerl am 24.09.2011 16:40
 


THEMA:  EA oder doppelte Buchhaltung ?
Verfasst von: Maxerl am 24.09.2011 16:42
 


THEMA:  EA oder doppelte Buchhaltung ?

Danke für die Infos, vor allem auch die Sachen welche nicht einmal gefragt wurde. So kurz und klar konnte noch kein Steuerberater meine Fragen beantworten, vielleicht wechsle ich per Jahreswende zu ihnen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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