Als Kleinunternehmer gilt ja - ich glaube bis Umsatz 36.000 - die Regelung, dass eine einfache EA-Aufstellung reicht. Und wenn der Umsatz über - ich glaube - EUR 36.000 ist, man ja eine doppelte Buchhaltung machen muss.
1. Stimmt das? 2. Gilt hier IMMER der Umsatz als Anhaltspunkt? Wenn ich viele Sachen verkaufe, welche ich vorher eingekauft habe, schaut zwar der Umsatz sehr hoch aus aber der "Gewinn" ist eigentlich viel viel weniger als die EUR 36.000. Beispiel: Wenn ich einen Umsatz von EUR 36.001 habe, und davor die Waren für EUR 35.900 eingekauft habe, muss ich dann wegen den z.B. mikrigen EUR 101,- "Gewinn vor Steuer" dann auch schon auf doppelte Buchhaltung umstellen?
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