hallo an alle,
kann mir jemand erklären was es mit den freistellungsauftrag auf sich hat?
anscheinend kann man sich so von der kest befreien?
bitte um aufklärung :)
lg
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Lieber Daniel!
Stellt sich diese Frage im Zusammenhang mit einer inländische Kapitalgesellschaft (GmbH) oder in Bezug auf eine natürliche Person?
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Manfred Takacs