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Verfasst von: Ferdinand M am 29.09.2011 09:21
 


THEMA:  neg Einkünfte aus Kapitalvermögen

ich habe nur neg Einkünfte aus KV. Muss ich diese veranlagen bzw besteht eine Erklärungspflicht?

dankefm

Verfasst von: Hugo 123 am 05.10.2011 07:20
 


THEMA:  neg Einkünfte aus Kapitalvermögen

Da die Einkünfte unter 22 Euro sind, bleiben sie außer Ansatz. Falls kein anderer Pflichtveranlagungsgrund vorliegt, muß keine Erklärung abgegeben werden.

§ 39 Abs. 1 EStG:

Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraumes) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 vorliegen. Sind im Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, so bleiben Überschüsse aus dieser Einkunftsart außer Ansatz, wenn sie 22 Euro nicht übersteigen.

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