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Verfasst von: guess am 29.09.2011 10:32
 


THEMA:  Werkvertrag

Liebes Steuerberater Team,

ich habe eine Frage wegen meines Werkvertrag hinsichtlich Steuer.

Habe ein Werkvertrag 4000€ 23.September bis 30.Oktober. Kann aber Ende September schon eine Honorarnote ausstellen und würde auch die hälfte verrechnen lassen, also 2000€.

  1. Dabei war die Frage, ob ich MwSt. verlangen würde. Was bedeutet das und was für Vor-/Nachteile fallen an. 
  2. Beträgt die MwSt = 20% vom verrechneten Gehalt? Heißt das dann dass ich mit dem ersten Gehalt 1600€ auf die Hand bekomm oder kommen die 20% auf die 2000€ hinzu?
    1. Kann aber auch die 1 Summe ohne MwSt. verrechnen.
  3. Muss Umsatzsteuer zahlen? Wie kann ich das im ersten Gehalt einfließen lassen.

 

Danke für Eure Hilfe!

 

Mit freundlichen Grüßen!

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.10.2011 23:37
 


THEMA:  Werkvertrag

Wenn Sie Umsatzsteuer verrechnen, dann müssen Sie diese auch dem Finanzamt abführen.

Der einzige Vorteil wäre, dass Sie die Umsatzsteuer, die in Ihren Ausgaben enthalten ist, gegenrechnen könnten.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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