Liebes Steuerberater Team,
ich habe eine Frage wegen meines Werkvertrag hinsichtlich Steuer.
Habe ein Werkvertrag 4000€ 23.September bis 30.Oktober. Kann aber Ende September schon eine Honorarnote ausstellen und würde auch die hälfte verrechnen lassen, also 2000€.
- Dabei war die Frage, ob ich MwSt. verlangen würde. Was bedeutet das und was für Vor-/Nachteile fallen an.
- Beträgt die MwSt = 20% vom verrechneten Gehalt? Heißt das dann dass ich mit dem ersten Gehalt 1600€ auf die Hand bekomm oder kommen die 20% auf die 2000€ hinzu?
- Kann aber auch die 1 Summe ohne MwSt. verrechnen.
- Muss Umsatzsteuer zahlen? Wie kann ich das im ersten Gehalt einfließen lassen.
Danke für Eure Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen! |