Hallo!
Ich war 2010 3 Monate im Rahmen meines Angestelltenverhältnisses bei einer österr. Firma in Schweden tätig (Dienstreise). Wohnung in Schweden wurde zur Verfügung gestellt und zusätzlich erhielt ich noch eine steuerfreie Taggeldpauschale 700 EUR pro Monat.
Meine Frage ist nun, ob ich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung den Unterschied zwischen 42,90 max. steuerfreies Taggeld und der Pauschale als Werbungskosten absetzen könnte.
lg
björn |