Folgendes Problem: Wir haben von einem deutschen Unternehmen für den Schulungsbereich ein Anlagegut (ca. 950 Euro) erworben. Die Rechnung wurde mit 19% deutscher Mehrwertsteuer ausgestellt. Wir haben zwar eine UID-Nummer sind jedoch im Schulungsbereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt (hoheitlicher Bereich), jetzt stellt sich die Frage wie ich diesen Geschäftsfall korrekt behandle. Soll ich mir eine neue Rechnung ausstellen lassen ohne deutsche Steuer als innergemeinschaftliche Lieferung und ich führe anschließend die Erwerbsteuer ab ohne mir die Vorsteuer wieder zurück zu holen oder verbuche ich die Rechnung einfach brutto mit der deutschen Mehrwertsteuer? Letzteres wäre natürlich die bequemere Variante, aber was ist die sauberste Variante, wo das Finanzamt auch keine Probleme macht? |