Lieber Herr Czizegg,
Ich bin mir nicht ganz sicher wie Sie "versteuern" meinen - meinen Sie den Sachbezug weil Sie Angestellter sind?
Dann könnte man einen Mischsatz aus den verschiedenen Fahrzeugen als Sachbezug ansetzen.
mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
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