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Verfasst von: MarkusM am 04.10.2011 15:15
 


THEMA:  Einmalige Honorarnote - was ist zu beachten, wie zu versteuern?

Hallo liebes Steuerberater.at-Team!

Ich bin angestellt und verdiene 1.600 Brutto/Monat und habe nun für ein Unternehmen einmalig eine Grafik in Photoshop erstellt, die für Print- und elektronische Medien zu Werbezwecken genutzt werden wird. Nun soll ich eine Honorarnote von € 3000,- ausstellen und wollte wissen ob ich diese zzgl. Mwst ausstelen muss oder nicht. Wenn nicht, reicht es wenn in der Honorarnote € 3000 exkl. Mwst. steht, oder muss da etwas anderes beachtet werden?

Weiters würde ich gerne wissen, wie ich den Betrag von 3000 Euro zu versteuern habe. Im normalen Steuerausgleich für 2011 angeben, oder muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben wenn es sich nur um einen einmaligen Zuverdienst handelt? 

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Freundliche Grüße

MarkusM

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 09.10.2011 23:22
 


THEMA:  Einmalige Honorarnote - was ist zu beachten, wie zu versteuern?

"exkl.Mwst." genügt.

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wir helfen Ihnen gerne dabei:

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