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Verfasst von: Jakob am 04.10.2011 22:26
 


THEMA:  Problem bei Rechnungsabgrenzung

Hallo liebes Forenteam. Ich stehe gerade vor folgendem Prolem:

Ich habe eine Telefonrechung (für Dezember des Vorjahres) im Jänner erhalten. Habe also die Rechnung im neuen Jahr und den Aufwand (und die Leistung) für Dezember. Muss ich der Buchhung im alten Jahr die Vorsteuer beachten oder nur den Nettorückstand einbuchen?

 

LG und Danke im Voraus

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.10.2011 08:16
 


THEMA:  Problem bei Rechnungsabgrenzung

Lieber Herr Jakob,

 

Sie können die Vorsteuer unter "noch nicht abzugsfähige Vorsteuer" einbuchen - das ist eine Geschmacksfrage. oder Sie buchen nur die Nettowerte - auch das ist möglich.

Mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

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