Hallo liebes Forenteam. Ich stehe gerade vor folgendem Prolem:
Ich habe eine Telefonrechung (für Dezember des Vorjahres) im Jänner erhalten. Habe also die Rechnung im neuen Jahr und den Aufwand (und die Leistung) für Dezember. Muss ich der Buchhung im alten Jahr die Vorsteuer beachten oder nur den Nettorückstand einbuchen?
LG und Danke im Voraus |