Hallo Profis, ich hoffe, ihr könnt mir folgendes erklären:
Ich bin Vermieter einer Ordination und falle unter die Kleinunternehmerregelung.
- So wie ich es verstanden habe, kann ich nach belieben für jedes Jahr optieren bzw. dies wieder aufheben, so steht es jedenfalls hier:
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/Vermieten/VermietungvonGrunds_5191/Umsatzsteuer/Umsatzsteuerbefreiu_5905/_start.htm
Bezügl. Regelung für Kleinunternehmer wird wiederum angegeben, dass eine Optierung erst nach fünf Jahren aufgehoben werden kann.
Was stimmt denn nun?
- Kann ich im Falle der Optierung und bei Vorsteuerüberschuss diesen vom FA zurückfordern?
- Ausserdem wurde mir gegenüber behauptet, ich könne sowieso nur abschreiben, wenn meine Ausgaben die Miete übersteigen würden. Diese Aussage kann ich nicht verstehen bzw. nachvollziehen. Ist da etwas drann bzw. wie könnte das denn gemeint oder zu verstehen sein?
Vielen Dank... |