Hallo! Ich hätte eine Frage zum Steuerausgleich, und zwar bin ich einerseits knapp über der Geringfügigkeitsgrenze in einem Dienstverhältnis als Arbeiter, und zum anderen zeitweilig mit freiem Dienstvertrag als Pflegemutter tätig. Wie wird das berechnet? Kann ich einen Einkommenssteuer-Rechner anwenden um auf den ungefähren Nachzahlungsbetrag zu kommen oder beeinflusst der freie Dienstvertrag auch die Steuern im Arbeitnehmerverhältnis? Beides addieren und Brutto-Netto-Rechner anwenden ist glaub ich falsch?DANKE
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
09.10.2011 23:13
Beides addieren ist für die Steuer zwar richtig,aber den Brutto-Nettorechner können Sie nicht anwenden.Da von beiden Einkommen bisher keine Steuer abgezogen wurde,rechnen Sie mit 26,5% vom Nettobetrag.