Bei den Angeboten gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Wenn Ihre Angebote länger gültig sind, wäre wahrscheinlich 2011-1, 2011-2 etc. nicht schlecht. Anders ist es bei Ausgangsrechnungen. Sofern Ihre Kunden einen Vorsteuerabzug haben, haben Sie gewisse Formvorschriften einzuhalten. So müssen die Ausgangsrechnungen fortlaufend nummeriert werden (z.B. 2011-1, 2011-2,....), wobei in der Buchhaltung nicht radiert werden darf, also mit Kugelschreiber bzw. ausgedruckt. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |