Verfasst von:
patrick am
08.10.2011 10:47
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THEMA: eingangsrechnung |
Hallo, ich habe noch eine Frage; und zwar habe ich eine Eingangsrechnung bekommen: also Einkauf von Handelswaren, die ich weiterverkaufe, allerdings befinden sich auf der Rechnung auch Büromaterial. Wie soll ich die Belege nun bezeichnen? Eingangsrechnun oder Sonstiges? Eingangsrechnungen gilt doch nur für Rechnungen, die Waren (die man weiterverkauft) beinhaltet, oder?danke |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
08.10.2011 16:06
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THEMA: eingangsrechnung |
Eingangsrechnung ist jede Rechnung, die Sie erhalten. Wenn Sie eine doppelte Buchführung haben, werden auch alle Eingangsrechnungen eines Monats als solche erfasst, egal ob sie für Waren, Büromaterial, Miete, Werbung oder ähnliches waren. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung müssen Warenrechnungen im Wareneingangsbuch erfasst werden, die Eingangsrechnungen werden im Normalfall erst bei der Zahlung verbucht. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
patrick am
10.10.2011 10:14
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THEMA: eingangsrechnung |
ok danke, bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, alle Rechnungen, die ich bekomme mit Eingangsrechnung I, Eingangsrechnung II, ...., zu bezeichnen?
ich hatte nämlich bis jetzt nur die Waren mit ER 1 usw. bezeichnet und Büromaterial mit Sonstiges I usw...
herzlichen dank |
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