Verfasst von:
christian am
08.10.2011 11:24
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THEMA: Restaurant Besuch und Tanken |
Hallo. habe folgendes problem: besuchte vor einer Woche in Salzburg eine Messe, dazu habe ich folgende Rechnungen: Einmal Tanken und ein Restaurant Besuch. Frage: Darf ich die (vor allem bei dem Restaurant Besuch) als Ausgabe in der Einahmen und Ausgaben Rechnung berücksichtigen? Und sind diese auch vorsteuerabzugsberechtigt? was wenn nicht? Muss ich nun den Btto Betrag in die Einahmen AUsgaben Rechnung schreiben? (obwohl ich sonst alles netto habe)? liebe grüße |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
08.10.2011 16:01
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THEMA: Restaurant Besuch und Tanken |
Bei einem Auto, das betrieblich genutzt wird, gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Sie nutzen es zu über 50% betrieblich: dann werden alle Aufwendungen verbucht, also Tanken, Service, Maut, Vignette, Winterreifen, Versicherung, Leasing bzw. AfA. Am Ende des Jahres wird aufgrund des Fahrtenbuchs ein Privatanteil ermittelt (z.B. 40%) und ertragswirksam verbucht. Im Endeffekt sind also nur z.B. 60% aller Aufwendungen in der Steuererklärung. 2) Sie nutzen das Fahrzeug zu weniger als der Hälfte betrieblich: dann werden ausschließlich die betrieblichen Kilometer mit 0,42 Euro angesetzt und keine weiteren Aufwendungen verbucht, die mit dem Auto zusammenhängen. Es empfiehlt sich die Führung eines Fahrtenbuches. Bei einer einmaligen Fahrt nach Salzburg können Sie die gefahrene Strecke mit einem Routenplaner ermitteln und ansetzen. Der Besuch eines Restaurants ist privat veranlasst. Bei einer Bewirtung von Kunden kann man 50% ansetzen (mit Vorsteuerabzug), sollte aber den Namen des betreffenden Kunden auch vermerken. Für Ihre Ausgaben in Salzburg können Sie Taggeld verrechnen. Voraussetzung ist dafür, dass Sie sich mehr als 25 km von ihrem Betriebsstandort entfernt haben und mehr als 3 Stunden unterwegs waren. Pro Stunde kann man in Österreich 2,20 Euro bzw. für einen ganzen Tag 26,40 Euro ansetzen. In diesem Betrag sind 10% Vorsteuer enthalten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
christian am
09.10.2011 08:34
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Verfasst von:
Claudia Hochweis, MBA am
11.10.2011 08:34
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THEMA: Restaurant Besuch und Tanken |
Lieber Herr Christian,
Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, dann kann auch aus anderen Aufzeichnungen die Privatnutzung versus Betriebsnutzung geschätzt werden. Dies können Reiseberichte, Kundenabrechnungen, ... sein.
Wenn dies auch nicht der Fall ist, dann können Sie - aber auch das Finanzamt - nach Erfahrungswerten schätzen.
Ich würde aber schon empfehlen, dass Sie eine Zeit lang ein Fahrtenbuch führen, damit Sie dann auch einen Nachweis haben, wie Sie auf Ihren Schätzwert gekommen sind.
Mit besten Grüßen
Claudia Hochweis, MBA
www.hochweis.at
www.payroll.co.at |
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