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Verfasst von: Renate P. am 10.10.2011 09:03
 


THEMA:  Mietablöse

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich überlege, aus meiner Mietwohnung auszuziehen und möchte dafür Mietablöse für meinen unbefristeten Mietvertrag bekommen. Ich wohne seit 1982 in dieser Wohnung, bin 58 Jahre alt. Gibt es für die Berechnung eine Formel, wie kann ich das meinen Hausherren gut verkaufen.

Vielen Dank für Ihre Antwort,

herzliche Grüße

Renate Pettermann

Verfasst von: Claudia Hochweis, MBA am 11.10.2011 08:21
 


THEMA:  Mietablöse

Liebe Frau Renate,

üblicherweise werden die Investitionen angesetzt und pro Jahr eine Abnutzung von 10 % genommen.

Wenn Sie aber "nur" für den VErzicht Ihres Rechts auf unbefristete Hauptmiete eine Vertragsablöse wollen, dann ist das gesetzlich eigentlich nicht vorgesehen und damit eine freie Vertragsvereinbarung mit freien Beträgen.

mit besten Grüßen

Claudia Hochweis, MBA

www.hochweis.at

www.payroll.co.at

Verfasst von: Anna Kudlik am 13.10.2011 14:11
 


THEMA:  Mietablöse

Sehr geehrte Damen und Herren,

und wenn ich eine solchen Betrage vereinbare, wie wird dieser steuerlich (Einkommensteuer) behandelt. Muss ich das als Einkommen dem Finanzamt melden.

mit besten Gruessen

Ein interessierter Leser

 

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