Das Formular E1a ist dann zu verwenden, wenn Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gerwerbetrieb oder Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft erzielt wurden. Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung hatten, benötigen Sie das Formular E1b. Wenn sie allerdings lediglich Einkünfte aus nichtsälbstädändiger Arbeit hatten, benötigen Sie keines der Formulare, sonder nur das Formular L1. |