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Verfasst von: Patrick am 10.10.2011 10:16
 


THEMA:  Steuererklärung E1a

Hallo, ich verstehe folgendes nicht: wann muss ich die Steuererklärung E1 und E1 a beim Finanzamt abgeben?

 

 

Verfasst von: Franz W. Bernhardt am 12.10.2011 11:15
 


THEMA:  Steuererklärung E1a

Was meinen Sie mit WANN? Bitte um genauere Angaben.

Verfasst von: Sandra am 12.10.2011 13:54
 


THEMA:  Steuererklärung E1a

Das Formular E1a ist dann zu verwenden, wenn Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gerwerbetrieb oder Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft erzielt wurden. Wenn Sie Einkünfte aus Vermietung + Verpachtung hatten, benötigen Sie das Formular E1b. Wenn sie allerdings lediglich Einkünfte aus nichtsälbstädändiger Arbeit hatten, benötigen Sie keines der Formulare, sonder nur das Formular L1.

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