Die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer geht von netto EUR 30.000,-- aus, das wären bei 20 %-igen Umsätzen max. EUR 36.000,-- Umsatz. Welche Beträge für Einkommensteuer fällig werden, hängt von Ihrem Gewinn ab und auch davon, ob Sie in 2011 noch andere Einkünfte hatten. Die SVA-Beiträge betragen ca. 28 % vom Gewinn (die Vorauszahlungen sind von der Bemessungsgrundlage nicht abzuziehen). |