Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Elisabeth am 12.10.2011 07:22
 


THEMA:  Umsatzsteuer Ö - DEU

Hallo!

Ich bräuchte dringend eine Antwort, unser Unternehmen Ö sendet Mitarbeiter nach Deutschland zu einem Fachseminar.

Die SEminarfirma aus Deutschland stellt uns 19% USt aus sowie bei den Hotelrechnungen.

Ist das korrekt? Oder müsste die Rechnung mit 0% ausgestellt werden - RC?

Danke für die Antwort,

mfg

Elisabeth

Verfasst von: Mag. Gerald Janusch am 12.10.2011 11:16
 


THEMA:  Umsatzsteuer Ö - DEU

Liebe Elisabeth,

wie die Rechnungen auszustellen sind richtet sich nach der deutschen Rechtslage. Wenn ich davon ausgehe dass die österreichische Rechtslage mit der deutschen vergleichbar ist gilt folgendes: Beide Leistungen (Hotel, Seminar) sind in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig. Reverse-Charge kommt nicht zur Anwendung weil Hotel und Seminarveranstalter (=leistende Unternehmer) im Inland (=Deutschland) ansässig sind.

Reverse-Charge kommt dann zur Anwendung, wenn ein ausländischer Unternehmer (z.B. aus Deutschland) im Inland (z.B. in Österreich) eine Leistung erbringt, die im Inland steuerbar ist (z.B. ein Seminar abhält).

Mit besten Grüßen

Gerald Janusch

Verfasst von: Elisabeth am 09.11.2011 08:02
 


THEMA:  Umsatzsteuer Ö - DEU

Sehr geehrter Herr Janusch!

Ich habe auch bei unserem Steuerberater nachgefragt, bin jetzt ganz verunsichert, ich habe diese Antwort erhalten.

Die Seminare fallen unter § 3a Abs. 11 lt. a UStG („unterrichtende Leistungen“). Ist der Leistungsempfänger (österreichische Firma) dieser unterrichtenden Leistungen (Seminarleistung) ein Unternehmer, dann kommt die Generalklausel zur Anwendung (d.h. Empfängerortprinzip). Korrekt wäre eine Verrechnung ohne USt. mit dem Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld (=Reverse Charge) auf den Leistungsempfänger.

Die Hotelrechnung fällt unter die Grundstücksleistungen und ist grundsätzlich am Grundstücksort (somit in Deutschland) steuerpflichtig

Ist jetzt diese Seminarleistung rc oder nicht?

mfg

Elisabeth

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.38 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.