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Verfasst von: Genussweltdanis am 12.10.2011 11:30
 


THEMA:  Gutscheinplattform in D vertreibt Coupon aus Ö

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe eine etwas spezielle Frage, hoffe aber, dass mit diese beantwortet werden kann.

Sachverhalt:

Ein österreichisches Unternehmen (öU) bietet Gutscheine über eine Internetplattform eines deutschen Unternehmens (dU) an (ähnlich Groupon bzw. DailyDeal). Wird ein Coupon gekauft, bekommt der Konsument einen Code zugeschickt. Sobald der Konsument beim öU den Code einlöst, kann das öU die Auszahlung des Geldes vom dU anfordern. Das dU behält einen vereinbarten Prozentsatz als Provision ein und überweist den Rest an den öU.

Fragen:

1) Muss der dU die Erlöse aus dem Gutscheinverkauf versteuern?

2) Die Provision die der dU dem öU verrechnet, darf in dieser eine MWSt verrechnet werden?

3) Den Restbetrag, den der dU überweist, muss dieser vom öU versteuert werden

4) Wie verhält sich das alles wenn der öU ein Unternehmer mit Kleinunternehmerregelung ist, also unecht steuerbefreit ist? (bitte einmal mit Kleinunternehmerregelung und einmal ohne beantworten, da beide Fälle vorkommen könnten.)

Danke für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen Michael Danis

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.10.2011 10:57
 


THEMA:  Gutscheinplattform in D vertreibt Coupon aus Ö

Der Verkauf eines Gutscheines in Österreich löst keine USt-Pflicht aus. Erst wenn der Gutschein eingelöst wird, ist die Leistung und der Preis der Ware ausreichend bestimmt. In dem Moment verrechnet das österreichische Unternehmen an den deutschen Gutscheinlieferanten die Leistung (RC) und das deutsche Unternehmen verrechnet die Provision ebenfalls mit Reverse Charge.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: test am 14.11.2011 11:22
 


THEMA:  Gutscheinplattform in D vertreibt Coupon aus Ö

Ich würde den Sachverhalt anders beurteilen. Typischerweise wird bei diesen Rabattplattformen eine konkrete Gegenleistung, dh das Recht auf den Bezug bestimmter Waren oder sonstigen Leistungen, vermittelt. Insofern kann es hier durchaus zu einem Leistungsaustausch kommen, der sofern der Leistungsort in Österreich gelegen ist, in Österreich steuerbar sein könnte.

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