Ich hätte eine Frage zu der Sportlerbegünstigung
im § 49 ASVG steht, dass man bei Hauptberuflichkeit für die pauschalen Aufwandsentschädigungen keine Beitragsfreiheit hat
ich arbeite Vollzeit als Maler, verdiene jedoch bei meiner Fußballtätigkeit etwas mehr. Jetzt wollte ich mich erkundingen ob ich die Beitragsfreiheit dadurch verliere?
Danke im vorraus für die Antwort. |