Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Rechnungslegung in Ö, konkret zum Referenzbezug einer Gutschrift die zu einer erbrachten und fakturierten Leistung. Meiner Meinung nach muss der Bezug zur ursprünglich ausgestellten Rechnung hergestellt werden (also bspw. GS zu RG Nr XXXXXX). Es reicht nicht wenn es eine losgelöste Gutschrift mit der gleichen handelsüblichen Bezeichnung und einer Referenznummer, die nur über ein Fremdsystem herstellbar ist, ausgestellt wird.
Kann mir das jemand bestätigen und eventuell auf die Quelle verweisen, im RLG bin ich nicht fündig geworden.
LG
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