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Verfasst von: Markus am 18.10.2011 13:25
 


THEMA:  Taggeld und Kilometergeld

Guten Tag,

ab wann kann ich als Einzelunternehmer Taggeld beanspruchen und wie kann ich am besten das  Kilometergeld geltend machen? Reicht es hierfür einfach auf einem Zettel An-Abfahrtszeit und Km-Stand, evtl. Grund der Fahrt zu notieren?

Grüße

Verfasst von: WMT am 18.10.2011 19:00
 


THEMA:  Taggeld und Kilometergeld

Lieber Markus!

Ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch knüpft an einige Voraussetzungen. Gerne übermittle ich Ihnen auf Anfrage entsprechende Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Manfred Takacs

Verfasst von: Hugo123 am 21.10.2011 22:44
 


THEMA:  Taggeld und Kilometergeld
Der Nachweis der Fahrtkosten (bzw. der beruflich gefahrenen km) hat mittels Fahrtenbuch zu erfolgen. Dieses hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten (z.B. UFS vom 11. März 2003, RV/1092-L/02, unter Hinweis auf VwGH vom 28. Februar 1964, 2176/63).
Damit ein Fahrtenbuch ein tauglicher Nachweis ist, muss es übersichtlich, inhaltlich korrekt, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Der Reiseweg ist so detailliert zu beschreiben, dass die Fahrtstrecke unter Zuhilfenahme einer Straßenkarte nachvollzogen werden kann (Patka, UFS aktuell 2007, 268; siehe auch Doralt, EStG 9. Auflage, § 16 Tz 220 mwN).
Jede einzelne berufliche Verwendung ist grundsätzlich für sich und mit dem bei Abschluss der Fahrt erreichten Gesamtkilometerstand des Fahrzeuges aufzuzeichnen. Besteht eine einheitliche berufliche Reise aus mehreren Teilabschnitten, können diese miteinander zu einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden. Es genügt dann die Aufzeichnung des am Ende der gesamten Reise erreichten Kfz-Gesamtkilometerstandes, wenn zugleich die einzelnen Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in zeitlicher Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie aufgesucht wurden. Wird der berufliche Einsatz des Kfz zugunsten einer privaten Verwendung unterbrochen, stellt diese Nutzungsänderung wegen der damit verbundenen unterschiedlichen steuerlichen Rechtsfolgen einen Einschnitt dar, der im Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten Kilometerstands zu dokumentieren ist (Renner, SWK 27/2008, S 728).
Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Weisen sie inhaltliche Unregelmäßigkeiten auf, kann dies die materielle Richtigkeit der Kilometerangaben infrage stellen (Renner, aaO, mwN).
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F1076-L%2F08%22
Verfasst von: Johanna am 03.03.2014 21:18
 


THEMA:  Taggeld und Kilometergeld

Für Taggeld muß man mindestens 3 h unterwegs sein, und mind. 25 km entfernt. Dann stehen pro angefangene Stunde 2,20 zu, max. 12 h in 24 h.

Max. an 5 aufeinanderfoglenden tagen im selben Ort.

oder max. einzelne Tage in 5 aufeinanderfolgenden Wochen. - In diesem Ort steht Taggeld erst wieder zu, wenn man 6 Monate nicht mehr dort war (auch nícht privat).

Über das ganze Jahr verteilt, steht Taggeld 15 x pro Ort zu, am 1.1. beginnt die neue Liste.

Im Ausland gibt es höhere Stundensätze.

Bekommt man das Essen bezahlt, sind 13,20 abzuziehen (max. auf Null).

Weils so kompliziert ist, müssen exakte Aufzeichnungen, am einfachsten im Einklang mit dem Fahrtenbuch geführt werden.

 

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