Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Rahmen des Erst-Erwerbs einer geförderten EGT kann ein Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbssteuer gestellt werden.
Gilt dies auch für weitere Käufer der EGT oder nur für den Erstkäufer? (Sofern die Förderung mitübernommen wird)
Vielen Dank
Peter Dunbar |