Wenn Sie Ihre innergemeinschaftliche Beförderungsleistung an Nicht-Unternehmer erbringen, ist der Umsatz dort steuerbar, wo die Beförderung beginnt, im ersten Fall Deutschland, im zweiten Italien.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |