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Verfasst von: Iva am 20.10.2011 18:53
 


THEMA:  Rechnung in die Schweiz - sonstige Leistungen

Hallo, bitte um Rückmeldung: Für eine Übersetzung für eine Firma (AG mit UID) mit Sitz in der Schweiz soll ich eine Rechnung ausstellen. (Dienstleistung von Österreich in die Schweiz) Bin EPU mit einer UID, bin UST-pflichtig. Soll ich in der Rechnung nur einen Nettobetrag angeben, oder auch die österreichische UST ausweisen? Wenn ohne UST, bitte um Info, nach welchem Paragraph bzw. welchen Hinweis ich zusätzlich angeben muss, dass der Betrag steuerfrei ist. Ist da auch irgendetwas wie die ZM bei Binnenmarkt-Lieferungen auszufüllen?

 

Vielen herzlichen Dank für eine Antwort im Voraus!

LG Ivana

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 23.10.2011 10:30
 


THEMA:  Rechnung in die Schweiz - sonstige Leistungen

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Es gibt dort zwar seit Anfang des Jahres UID-Nummern statt MWSt-Nummern, doch entsprechen diese nicht dem EU-System. Es liegt daher keine innergemeinschaftliche sonstige Leistung vor, die in eine ZM einzutragen wäre, sondern eine Leistung, die in der Schweiz ausgeführt wurde und daher nicht in Österreich steuerbar ist. Es ist keine österreichische Umsatzsteuer auszuweisen.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

 

Verfasst von: Julien Sénamaud am 05.03.2012 16:07
 


THEMA:  Rechnung in die Schweiz - sonstige Leistungen

Guten Tag,

 

danke für die Info. In welchem Sinn wird die Leistung, wie oben beschrieben, "in der Schweiz ausgeführt"? Gilt diese Regelung dann, wenn die Leistung (=> die Übersetzung) für eine Firma mit Sitz in der Schweiz, aber von einem Übersetzer in Österreich geschrieben/erfasst wurde? Danke für die Abklärung / Hilfe!

MFG

Julien S.

Verfasst von: L. Hobl Senior am 11.05.2012 13:09
 


THEMA:  Rechnung in die Schweiz - sonstige Leistungen

Guten Tag, ich habe zu dem Thema eine kleine Anmerkung!

Unberücksichtigt bleibt bei der steuerrechtlich richtigen Darstellung das Risiko, dass der Lieferant hinsichtlich Steuerschuld bei ausbleibender Retournierung des Ausführnachweises trägt. Dies tritt hauptsächlich bei Endkundengeschäften ein. Lösungsvorschlag: Eine Kaution in Höhe der USt verrechnen und diese bei ordnungsgemäßer Abwicklung rücküberweisen. Kostet zwar Bankspesen bringt aber Sicherheit.

MfG L. Hobl

Verfasst von: Gergana Petrova am 20.05.2025 15:16
 


THEMA:  Rechnung in die Schweiz - sonstige Leistungen

Guten Tag,

Ich muss eine Rechnung für Event in Österreich an Firma (AG mit UID CHE) mit Sitz in der Schweiz erstellen. Soll ich in der Rechnung nur einen Nettobetrag angeben.

Was muss als Text/Paragraph bzw. welchen Hinweis  zusätzlich auf der Rechnung angeben werden, dass es eine Leistung betrifft.

Vielen Dank.

LG, Gergana

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