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Verfasst von: KarinG am 21.10.2011 19:09
 


THEMA:  Kleinunternehmer Nachzahlung

Ich bin Pensionistin und habe 2008 ein freies Gewerbe als Übersetzer angemeldet auf Basis Kleinunternehmer, befreit von SVA-Zahlungen.
Nun scheint es sich zu ergeben, dass ich im laufenden Jahr 2011 die Grenze von € 4488,-- knapp überschreiten werde. (Oder gilt für mich 6400,--??) D.h. es käme auf mich eine saftige SVA-Nachzahlung zu.
Muss diese Summe dann auf einmal bezahlt werden, oder gibt es einen Antrag auf Aufteilung oder gibt es noch andere Wege?
mfg
KarinG

Verfasst von: WMT am 22.10.2011 21:49
 


THEMA:  Kleinunternehmer Nachzahlung

Liebe Karin!

Sie sprechen die KleinSTunternehmerregelung im GSVG an. Haben Sie bei Ermittlung des vorläufigen Jahresüberschusses bereits ALLE Betriebsausgaben (Abschreibungen, Arbeitszimmer, etc.) sowie Gewinnfreibetrag berücksichtigt? Allfällige Nachzahlungen (in Ihrem Fall eventuell mit Beitragszuschlag) werden gs. in vier Teilbeträgen nachverrechnet.

Verfasst von: KarinG am 23.10.2011 08:47
 


THEMA:  Kleinunternehmer Nachzahlung

Besten Dank, ich werde alle Posten noch genau überprüfen. Die Aussage - in vier Teilen - ist für mich schon positiv.

mfg

KarinG

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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