Ich bin Pensionistin und habe 2008 ein freies Gewerbe als Übersetzer angemeldet auf Basis Kleinunternehmer, befreit von SVA-Zahlungen.
Nun scheint es sich zu ergeben, dass ich im laufenden Jahr 2011 die Grenze von € 4488,-- knapp überschreiten werde. (Oder gilt für mich 6400,--??) D.h. es käme auf mich eine saftige SVA-Nachzahlung zu.
Muss diese Summe dann auf einmal bezahlt werden, oder gibt es einen Antrag auf Aufteilung oder gibt es noch andere Wege?
mfg
KarinG
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