Verfasst von:
johann am
23.10.2011 18:50
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Hallo, könnt ihr mir bitte erklären, wie das mit der Steuer funktioniert, wenn ich was aus Deutschland einkaufe?
Ich habe meinen Lieferanten die USD Nummer gesendet, und zahle jetzt immer den Netto Betrag.
danke |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
23.10.2011 19:35
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Wenn Sie als Unternehmer für Ihren Betrieb Waren in der EU einkaufen, geben Sie dem Lieferanten Ihre UID-Nummer bekannt. Der Lieferant in der EU fakturiert an Sie ohne Steuer und nimmt den betreffenden Umsatz in die Zusammenfassende Meldung (=ZM) auf. Sie buchen einen innergemeinschaftlichen Erwerb mit Erwerbssteuer und gleichzeitigem Vorsteuerabzug.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
johann am
26.10.2011 15:11
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Danke
den Sinn verstehe ich nicht ganz; Ich kann mir ja keine Vorsteuer zurück holen, wenn ich gar keine Steuer bezahlt habe?
Ich steh auf der Leitung |
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Verfasst von:
Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am
27.10.2011 19:42
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Das Ganze ist ein Nullsummenspiel. Sie erklären die Erwerbsteuer in der UVA und ziehen sich im Normalfall gleichzeitig die Vorsteuer ab. Sie kaufen z.B. Ware um 100 Euro ein, erhalten eine Rechnung über 100 Euro ohne Steuerausweis. Wenn diese Ware in Österreich dem normalen Steuersatz unterliegt, buchen Sie 20 Euro Erwerbsteuer und gleichzeitig 20 Euro Vorsteuer aus innergemeinschaftlichen Erwerb. Es trifft Sie nur die Pflicht zur Erklärung, es entsteht daraus keine zusätzliche Zahllast.
Nur Unternehmen mit unechter Steuerbefreiung, wie Banken oder Ärzte zahlen die Erwerbsteuer, da sie keinen Vorsteuerabzug haben.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |
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Verfasst von:
Tschernitz Renate am
15.03.2012 12:10
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Hallo, wie sieht das Ganze dann aus (Einkauf EU), wenn auf der Rechnung (amazon.de) doch die Steuer 20% ausgewiesen ist, muss ich dann Vorsteuer oder Erwerbsteuer buchen? Auf der Rechnung ist unsere UID nicht angefuehrt, jedoch die von amazon.de - ist aber eine ATU-UID. Versendungsland ist Deutschland.
Danke |
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Verfasst von:
Sarka chrastilova am
02.05.2012 13:38
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Habe als Firma 42 Zimmer im Prag. Die wollen mir keine Rechnung geben ohne steuer darum muss ich es bezahlen. Muss ich im Österreich auch noch für die Zimmer Steuer zahlen? Wie lange dauert es bis ich Steuer aus Tschechei zurückh holen kann |
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Verfasst von:
Armin am
03.10.2012 19:56
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THEMA: Steuer für Einkauf EU Ausland |
Hallo
Habe von einer Firma Ware aus Spanien gekauft und die wollen das ich die 18% auch mit zahle. Wie kann ich das dann verbuchen und als was ist das das zu buchen? Welches Konto muss ich dann nehmen für so einen Einkauf mit der 18% Steuer?
Danke für die Lösung.
MFG |
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