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Verfasst von: MarkusM am 25.10.2011 16:22
 


THEMA:  Wechsel der geringfügigen Beschäftigung und Nachzahlung der Sozialversicherung

Ich habe vor kurzem einen Nachzahlungsbescheid über 220 Euro bekommen weil Ich Doppelbeschäftigt gewesen sein soll.

Tatsache ist, dass Ich den geringfügigen Job gewechselt habe und zwar ohne Überschneidung. Am 2.7. wurde das alte Dienstverhältnis gekündigt und am 06.07. das neue begonnen.

Ich habe dann bei der WGKK angerufen, und mir wurde gesagt, dass die Nachzahlung gerechtfertigt ist, da mein nicht verbrauchter Resturlaub ausbezahlt wurde. Kann das denn sein?

 

Vielen Dank!

Gruß Markus

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.10.2011 21:21
 


THEMA:  Wechsel der geringfügigen Beschäftigung und Nachzahlung der Sozialversicherung

Ja das ist möglich.

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