Hallo,
eine (pädagogisch qualifizierte) Dame, die bereits in Pension ist, wird wahrscheinlich für 3h/Woche auf meine Kinder aufpassen.
Ich überlege mir die Kosten steuerlich als Kinderbetreuungskosten abzusetzen. Wieviel darf eine Pensionistin in diesem Fall dazuverdienen,
ohne daß sie zusätzliche Steuern/Sozialversicherung bezahlt? Wenn Sie unter einer Grenze liegt, muß sie sich dann irgendwo noch anmelden bzw. welche Formalitäten (außer einer Rechnung an mich) sind für die Dame noch notwendig?
Ich würde mich über eine Antwort freuen,
Schöne Grüße,
Chrissti |