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Verfasst von: Oliver am 28.10.2011 09:41
 


THEMA:  Studentennebenjob - Werkvertrag - unwissender Berufseinsteiger

Hallo!

Ich hoffe, dass mir hier mit meinem Problem weitergeholfen werden kann:

Ich bin im Moment Student und will sn November auf Werksvertragsbasis Recherche für ein Unternehmen durchführen.

Ich bin leider absoluter unwissender Berufsneueinsteigender und bin mir ziemlich im unklarem, was das für mich bedeutet:

-          Muss ich mich im Kalenderjahr 2011 noch  als „Gewerbe“ oder ähnliches anmelden?

-          Falls ich mich anmelde, habe ich Ansprüche Ausgaben für mein Studium als Werbungskosten abzusetzen? ( Fahrtkosten, Studiengebühr, Bücher, etc.)

-          Wie viel darf ich dazuverdienen ohne dass die Familienbeihilfe verloren wird?

-          Macht Werksvertragsbasis in diesem Fall Sinn oder sollte ich meinem Auftragsgeber eine andere Arbeits-Form vorschlagen?

Ich habe zwar versucht mich auf der Arbeiterkammerwebsite zurechtzufinden, bin aber klaglos gescheitert.

Danke schon mal und noch ein schönes Wochenende!

Oliver

 

 

Verfasst von: Weiß Veronika. Mag am 30.10.2011 21:14
 


THEMA:  Studentennebenjob - Werkvertrag - unwissender Berufseinsteiger

Wenn Sie eine journalistische Tätgkeit ausüben, brauchen Sie keinen Gewerbeschein.

Die von Ihnen genannten Ausgaben können Sie absetzen.Wenn der verbleibende Betrag unter 10.000,-- bleibt, steht Ihnen weiter Familienbeihilfe zu.

Ab einem Einkommen von 6.400,-- jährlich müssten Sie jedoch Sozialversicherng bei der gew. Wirtschaft zahlen.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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