Hallo,
habe folgende Frage: Wenn ich eine UVA über Finanzonline berichtige, muss ich dann zusätzlich noch eine berichtigte UVA in papierform beim FA abgeben oder ist die elektronische Übermittlung ausreichend?
Finde es zwar etwas unlogisch, falls es "doppelt" übermittelt werden müsste, da eine elektronsich eingereichte Steuererklärung ja auch nicht noch zusätzlich in papierform eingereicht werden muss.
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße |