Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema steuerlicher Absetzbarkeit bei einem Umzug aus beruflichen Gründen.
Sachverhalt:
Ich bin im Februar 2011 aus beruflichen Gründen von Graz nach Wien gezogen.
Da ich erst die berufliche Entwicklung abwarten wollte, habe ich in Wien vorerst nur einen Nebenwohnsitz begründet und den Hauptwohnsitz auf die Adresse meiner Eltern verlegt.
Meine damalige Grazer Wohnung habe ich noch einen Monat bis Ende Februar weitergenutzt und somit doppelt Miete für Wien und Graz bezahlt.
Nun überlege ich den Hauptwohnsitz von Graz nach Wien zu verlegen und den bisherigen Hauptwohnsitz in Graz aufzugeben.
Steuerlich ergeben sich bei mir für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 nun folgende Fragen:
- Kann ich die Kosten die sich durch den Umzug im Jänner ergeben haben auch im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2011 geltend machen, wenn ich meinen Hauptwohnsitz erst jetzt nach Wien verlege – die Wohnung war und ist dieselbe.
Konkret handelt es sich um:
Maklerprovision
Kosten des Verpackungsmaterials
Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung
- Ist es möglich auch die Kosten für die dann notwendige KFZ Ummeldung im Zuge dessen geltend zu machen?
- Kann ich auch die doppelt bezahlte Miete für den Monat Februar der Grazer Wohnung geltend machen? Ich hatte damals allerdings meinen Hauptwohnsitz noch in dieser Wohnung und Wien nur als Nebenwohnsitz gemeldet.
- Erfolgt die Geltendmachung etwaiger Abzüge im Zuge der Werbungskosten?
Danke für die Antwort!
Mit besten Grüßen
Johann B.
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