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Verfasst von: Manuel M am 02.11.2011 12:02
 


THEMA:  Werkvertrag schon vor dem Anmelden der Gewerbetätigkeit?

Hi!

Ich habe seit über 3 Jahren ein Gewerbe, das aber momentan ruht. Ich möchte die Gewerbetätigkeit wieder aufnehmen und werde einen Werkvertrag unterschreiben.

Meine Frage: Muss das Gewerbe schon aktiv gemeldet sein, wenn ich den Werkvertrag unterschreibe, oder erst, wenn ich die erste Honorarnote erhalte? Oder muss das Gewerbe erst angemeldet sein, wenn ich offiziell zu arbeiten beginne (wenn der Werkvertrag im Vorhinein aufgesetzt wurde)?

Danke & MfG,

Manuel M.

Verfasst von: Johanna am 02.03.2014 17:22
 


THEMA:  Werkvertrag schon vor dem Anmelden der Gewerbetätigkeit?

Gewerbeausübung beginnt mit den Vorbereitungen. Und: Eine Gewerbeausübung liegt vor, wenn die Tättigkeit wiederholt zu Gewinnzwecken ausgeübt wird. zwei Asusagen, die sich widersprechen.

Mit der Anmeldung des Gewerbes ist SVA, aber zumindest die Unfallversicherung zu zahlen. Wirklich heikel wird es also, wenn etwas passiert.

 

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