Hi!
Ich habe seit über 3 Jahren ein Gewerbe, das aber momentan ruht. Ich möchte die Gewerbetätigkeit wieder aufnehmen und werde einen Werkvertrag unterschreiben.
Meine Frage: Muss das Gewerbe schon aktiv gemeldet sein, wenn ich den Werkvertrag unterschreibe, oder erst, wenn ich die erste Honorarnote erhalte? Oder muss das Gewerbe erst angemeldet sein, wenn ich offiziell zu arbeiten beginne (wenn der Werkvertrag im Vorhinein aufgesetzt wurde)?
Danke & MfG,
Manuel M. |