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Verfasst von: Josef Terriga am 13.11.2011 12:57
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - 600 Euro zuverdienst.

Guten Tag!

Ich bin freier Dienstnehmer, verdiene ca. 9000 Euro im Jahr, zahle daher keine Einkommensteuer, allerdings ca. 17% Sozialversicherung. Jetzt habe ich zusätzlich eine einmalige Tätigkeit (IT Dienstleistung) für ein anderes Unternehmen in der Höhe von 600 Euro geleistet. Ein paar Steuerliche Details sind mir dabei nicht zur Gänze klar:

- Muss ich diese 600 Euro dem Finanzamt  bzw. der Sozialversicherung melden?

- Gilt der Freibetrag von 720 Euro im Jahr auch für freie Dienstnehmer?

Sorgen bereitet mir weniger das Finanzamt, da ich so und so nicht über die 11000 Euro im Jahr komme. Die Sozialversicherung ist mir allerdings ein großes Rätsel! Kann jeman von Ihnen mir weiter helfen?

mfg Josef

Verfasst von: andreasdf am 16.11.2011 16:02
 


THEMA:  Freier Dienstnehmer - 600 Euro zuverdienst.

Musst du dem Finanzamt melden. Das Finanzamt meldet deine Einkünfte der SV, von der bekommst du dann die endgültigen Beiträge aufgrund des Einkommensteuerbescheides vorgeschrieben. Der Freibetrag von € 730 gilt für freie DN nicht.

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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