Hallo!
Ich bin in Österreich freiberufliche Übersetzerin und habe außerdem noch eine Vermietungstätigkeit. Die gemeinsamen Umsätze sind unter 30.000 Euro, daher habe ich bisher die Kleinunternehmerregelung gewählt. Nächstes Jahr werde ich größere Investionen bei der Wohnung tätigen, wegen der hohen Vorsteuer möchte ich daher auf die Regelbesteuerung optimieren. Ich habe 2 Fragen:
1. Wann muss ich den Antrag stellen damit die ich Vorsteuer geltend machen kann? (Bevor oder nach dem Erhalt der Einkaufsrechnung)
2. Gilt die Regelbesteuerung dann auf beide Tätigkeiten? Sind die Umsätze aus der Übersetzungstätigkeit dann auch ust-pflichtig? Oder können die 2 Tätigkeiten getrennt behandelt werden?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Auskunft im Voraus!
Liebe Grüße |