Gehen Finanzsamt und GKK bei der Berechnung nach dem Auszahlungsmonat oder nach dem ich nenne es mal Leistungsmonat?
Ich habe zwei Jobs, in einem von den beiden bekomme ich mein Gehalt immer erst im übernächsten Monat ausbezahlt. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Es steht am Lohnzettel "Bezugsnachweis September 2011", bei den Bezügen darunter steht bei Periode aber "August 2011". Ausgezahlt wird es im Oktober 2011. Ich bin mir nun nicht sicher ob ich für meine Berechnung der SV-Nachzahlung dies nun für September oder August nehmen soll. |