Ich habe 2x innerhalb eines Jahres eine Provision für die Vermittlung eines Geschäftes erhalten und beziehe sonst nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Sind diese Einkünfte als "Sonstige Einkünfte" zu qualifizieren? MmN handelt es sich um die gelegentliche Vermittlung.
Vielen Dank
Verfasst von:
Weiß Veronika. Mag am
20.11.2011 22:21