Sie beziehen zwei Gehälter, einmal aus Ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer, einmal aus Ihrer Funktion als Gemeinderat. Steuerlich liegen zwei Dienstverhältnisse vor. Haben Sie auch alle Werbungskosten in Zusammenhang mit Ihrem Beruf berücksichtigt: Fachliteratur, PC oder Laptop (abzüglich Privatanteil, AFA bei Anschaffungen über 400 Euro), Drucker, Toner und sonstige Arbeitsmittel.
Auch Sonderausgaben, wie z.B. Zusatzkrankenversicherungen, Kreditrückzahlung bei Wohnraumschaffung oder Spenden, können Ihre Steuerbelastung verringern.
Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at |