Login
www.steuerberater.at - Das Portal für Steuerzahler und Steuersparer
  Steuerberater nach Bundesland Steuerberater nach Land
 
Burgenland Burgenland
Kärnten Kärnten
Niederösterreich Niederösterreich
Oberösterreich Oberösterreich
Salzburg Salzburg
Steiermark Steiermark
Tirol Tirol
Vorarlberg Vorarlberg
Wien Wien
Österreichweit Österreichweit
Deutschland Deutschland
Italien Italien
Schweiz Schweiz
Slowakei Slowakei
Slowenien Slowenien
Tschechien Tschechien
Türkei Türkei
Weitere Länder »
Zurück zum Forum
Verfasst von: Fred E. am 17.11.2011 19:44
 


THEMA:  Sitzungsgelder für Gemeinderat

Gibt es eine Möglichkeit, das man für die als Gemeinderat erhaltenen Sitzungsgelder

keine Steuern beim Finanzamt abführen muß.

Ich habe 72 Euro (3 Sitzungen) im Jahr 2010 erhalten. 

Nach der vom Finanzamt vorgeschriebenen Arbeitnehmerveranlagung muß ich nun 35 Euro

Steuern zahlen.

Gibt es da irgend eine Möglichkeit, dass man für geringfügig erhaltenes Sitzungsgeld keine Steuern bezahlen muß?

Danke für Antwort.

 

Fred E.

Verfasst von: Halik Mag. Sabine, Steuerberaterin am 18.11.2011 10:27
 


THEMA:  Sitzungsgelder für Gemeinderat

Sie beziehen zwei Gehälter, einmal aus Ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer, einmal aus Ihrer Funktion als Gemeinderat. Steuerlich liegen zwei Dienstverhältnisse vor. Haben Sie auch alle Werbungskosten in Zusammenhang mit Ihrem Beruf berücksichtigt: Fachliteratur, PC oder Laptop (abzüglich Privatanteil, AFA bei Anschaffungen über 400 Euro), Drucker, Toner und sonstige Arbeitsmittel.

Auch Sonderausgaben, wie z.B. Zusatzkrankenversicherungen, Kreditrückzahlung bei Wohnraumschaffung oder Spenden, können Ihre Steuerbelastung verringern.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Sabine Halik www.stb-halik.at

Verfasst von: Gast am 18.11.2011 16:37
 


THEMA:  Sitzungsgelder für Gemeinderat

Sehr geehrter Herr Fred,

Am besten sie fragen ihren Politiker-"Kollegen" Hrn. Mag. Karl Heinz Grasser. Der soll sich lt. Medienberichten bestens bei sowas auskennen.
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung (für was auch immer).

Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
Kostenloses Erstgespräch
 

Name: Es muss ein Name angegeben werden.*
E-Mail: Es muss eine gültige E-Mail Adresse angegeben werden.*
Thema: Es muss ein Thema angegeben werden.*
Inhalt:
 
  Ihre IP Adresse 216.73.216.38 wird aus Sicherheitsgründen gespeichert.