Guten Tag,
da ich als Software Entwickler tätig bin habe ich mir privat einen Laptop gekauft, da ich keinen Firmenlaptop bekomme.
Die Arbeitsgeräte in der Firma sind leider nicht besonders gut und ich entwickle hi und da auch zu Hause an unseren Softwareprodukten weiter, oder bin des öfteren dienstlich unterwegs und dort habe ich sowieso nur die Möglichkeit mit einem Laptop zu arbeiten.
Ich habe mich informiert und erfahren, dass ich den Laptop (Kostenpunkt 950€) über 3 Jahre als Werbungskosten absetzen darf, wobei ich für das Jahr 2011 nur 50% des Abschreibdrittels angeben darf (Kaufzeitpunkt war Oktober 2011).
Was ich jedoch nicht wusste, und erst in Gesprächen mit Mitarbeitern erfahren habe ist, dass ich nicht den vollen Kaufpreis angeben darf, da ich den Laptop ja privat gekauft habe; Es geht quasi ein "Privater Nutzungsteil" einher und somit darf ich nur einen Prozentteil der 950€ als Bemessungsgrundlage verwenden.
Jedoch nutze ich den Laptop zu 100% nur dienstlich, denn wenn ich zu Hause bin und private Anwendungen (Spiele, Internet Surfen und so weiter) nutze, dann habe ich genug andere Standalone-PC´s für diese Zwecke.
Der Laptop wird rein für die Entwicklung benutzt und geht nur für diesen Zweck in Betrieb.
Nun meine Frage: Nimmt mir das Finanzamt das "ab" und darf ich dennoch 100% des Kaufpreises als Bemessungsgrundlage verwenden, oder MUSS ich einen gewissen Privatanteil angeben? Wenn ja, wie hoch muss dieser Anteil mindestens sein? Manche sagten mir, es sollte 40% sein, ohne dass das Finanzamt Ärger macht....das trifft aber in meinem Fall absolut nicht zu und wären immerhin "nur noch" 570€ die ich dann auf 3 Jahre verteilt abschreiben könnte.
Und noch eine zweite Frage hinterher: Bücher, die ich mir nur für die Firma gekauft habe (Entwicklungsbücher sozusagen) darf ich auch abschreiben oder?...Es sind keine 400€ Bücher also gehen die als minderwertiges Gut durch :) |