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Verfasst von: Tobias Reichl am 18.11.2011 11:21
 


THEMA:  Uneinbringliche Forderung als Ausgabe

Hallo,

habe letztes Jahr jemandem eine Rechnung gestellt, 3500€ zzgl. MwSt. , nja, der ist jetzt Konkurs, Mahnverfahren ist durchlaufen, bei einem deutschen Mahngericht,...

Zwangsvollstreckung brachte nichts.

Nun die Frage besteht die Möglichkeit  den Betrag als Aufwand abzusetzen? Bin EA Rechner, und Student in Innsbruck,  

Verfasst von: Mag Gerhard Distler am 18.11.2011 18:31
 


THEMA:  Uneinbringliche Forderung als Ausgabe

hallo,

also wennst e/a rechner bist, dann zähltg der zufluss und wenn du die keinen zufluss hast, hast keine einnahme. weil es bei e/a keine forderungen gibt, kannst du forderungen, die du nicht erhältst auch nicht als aufwand absetzen. das ginge nur beim abschreiben von forderungen wenn du bilanzierer bist.

ich hoffe, ich konnte dir helfen.

 

lg gerd

Verfasst von: HLMNBT am 04.06.2013 17:03
 


THEMA:  Uneinbringliche Forderung als Ausgabe

was bedeutet wenn du Bilanzierer bist?

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