Sehr geehrtes Forum,
Basierend auf meinem Einkommenssteuerbescheid für 2010 wurde von der SVA eine Nachbemessung vorgenommen (Nachzahlung).
Kann ich diese Nachzahlungen für 2010 in meiner Einkommenssteuererklärung für 2011 berücksichtigen. Wenn ja, nehme ich an, dass dies im Rahmen der Beiträge zur Pflichtversicherung erfolgt.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. |